Regeste
Art. 35 Abs. 2 SVG, Art. 10 Abs. 1 VRV. Überholen.
Verbot, einen Motorwagen zu überholen, vor dem am Strassenrand ein Wagen steht, jedenfalls dann, wenn dieser einen nicht unerheblichen Teil der Strassenbreite einnimmt.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 35 Abs. 2 SVG, Art. 10 Abs. 1 VRV