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Regeste

Gesetzlicher Abstand zwischen Bauten und Wald. Bewilligung zur Herabsetzung dieses Abstands. Willkür.
Legitimation des Waldeigentümers zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Erteilung einer Bewilligung zur Herabsetzung des gesetzlichen Waldabstandes (Erw. 1).
Unhaltbarkeit der Gründe, auf die sich die im vorliegenden Fall erteilte Ausnahmebewilligung stützt (Erw. 2).