Regeste
1. Ratio legis und Tragweite von Art. 2 Ziff. 3 PatG (Erw. 1 b und c). Patentierbarkeit einer Erfindung, die in der Verwendung chemischer Aromastoffe als Zusätze zu Nahrungsmitteln und Getränken besteht (Erw. 1 a und 3).
2. Begriff der Nahrungsmittel und Getränke im Sinne von Art. 2 Ziff. 3 PatG (Erw. 2).
3. Der Ausschluss von der Patentierung wegen Widerrechtlichkeit (Art. 2 Ziff. 1 PatG) ist durch Art. 4 quater der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der inLissabon revidierten Fassung, die für die Schweiz am 17. Februar 1963 in Kraft getreten ist, dem Sinne nach aufgehoben worden (Erw. 4).