Regeste
Eine Generalvollmacht gemäss Art. 462 Abs. 1 OR genügt nicht für die Stellung eines Strafantrages im Ehrverletzungsprozess; vielmehr ist eine besondere Ermächtigung im Sinne von Art. 462 Abs. 2 OR erforderlich (Erw. d).
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: