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Regeste

Art. 5 Abs. 3 KUVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 Vo III.
- Der HIV-Infektion (positiver HIV-Befund) kommt Krankheitswert im Rechtssinne zu (Erw. 3).
- Anforderungen an die Umschreibung des Vorbehaltes insbesondere bei der zu AIDS führenden HIV-Erkrankung. Berichtigung eines Vorbehaltes. Zulässigkeit eines mit "HIV-Erkrankung mit Folgen" bzw. "Immunschwäche und Folgen" bezeichneten Vorbehaltes (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 3 KUVG

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