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Regeste

Widerruf von Verfügungen. Das Betreibungs- oder Konkursamt kann eine von ihm erlassene Verfügung nur während der Beschwerdefrist widerrufen, es wäre denn, sie sei nichtig.
Die Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine Person, die nicht berechtigt ist, sie für den Schuldner entgegenzunehmen, ist nicht schlechthin nichtig. Voraussetzungen, unter denen eine solche Zustellung wirksam wird.
Zustellung an eine betriebene Aktiengesellschaft. Zunächst muss die Zustellung an ein Mitglied der Verwaltung oder einen Prokuristen versucht werden (Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG). Nur wenn ein solcher Vertreter der Gesellschaft in dem Lokal, wo er seine Tätigkeit für diese auszuüben pflegt, nicht angetroffen wird, darf die Zustellung an einen andern, im gleich Lokal tätigen Angestellten erfolgen (Verdeutlichung der Rechtsprechung zu Art. 65 Abs. 2 SchKG).

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Referenzen

Artikel: Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Art. 65 Abs. 2 SchKG