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Regeste

Art. 1 Abs. 2 lit. a AHVG: Ausländer, die wegen diplomatischer oder steuerlicher Privilegien nicht versichert sind: zu diesem Personenkreis gehören nur Ausländer, die selber im Genusse solcher Privilegien sind, nicht aber unbedingt das ganze Personal der in Art. 1 lit. e AHVV erwähnten internationalen Organisationen.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. a AHVG, Art. 1 lit. e AHVV