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Regeste

Art. 173 Ziff. 1 StGB; üble Nachrede.
Der im unmittelbaren Kontext mit einer Kritik der Wohnungsspekulation erhobene Vorwurf des Plagens von Asylbewerbern verletzt den durch Art. 173 StGB geschützten Persönlichkeitsbereich nicht (E. 1).

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Referenzen

Artikel: Art. 173 Ziff. 1 StGB, Art. 173 StGB