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Regeste

Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB; Verlegung des Aufenthaltsortes des Kindes ins Ausland bei fehlender Zustimmung eines Elternteils; Entscheid der KESB bzw. des Gerichts.
Zu den entscheidrelevanten Kriterien (E. 4.4); Anwendung auf den konkreten Fall, in dem beide Eltern ihr Kind je zur Hälfte betreuen (E. 4.5 und 4.6).

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Artikel: Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB