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Regeste

Versicherungsmaklervertrag; Anspruch des Maklers auf Zahlung der Courtage durch den Versicherer.
Das Verhältnis zwischen dem Versicherungsmakler und der Versicherung kann nicht als Maklervertrag im Sinne der Art. 412 ff. OR qualifiziert werden (E. 3).
Der Anspruch auf Courtage ist vom Versicherungsmaklervertrag abhängig und erlischt in der Regel mit dessen Beendigung (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 412 ff. OR