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Regeste

1. Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Verwertung:
a) Für das Verwertungsbegehren gilt die Frist, wie sie Art. 116 SchKG für das Begehren um Verwertung einer gepfändeten Liegenschaft vorsieht (Erw. 1).
b) Voraussetzungen der Anordnung einer öffentlichen Versteigerung der ganzen Liegenschaft nach Art. 73, b VZG (Erw. 2).
2. Den vom Gläubiger zu leistenden Kostenvorschuss (Art. 68 SchKG) darf das Betreibungsamt erhöhen, wenn sich der zuerst verlangte Betrag bei neuer Prüfung des zu erwartenden Aufwandes, namentlich bei genauerer Bestimmung der zu treffenden Massnahmen (hier: für eine Liegenschaftsverwertung) als ungenügend erweist (Erw. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 116 SchKG, Art. 73, b VZG, Art. 68 SchKG