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Regeste

Verjährung.
Art. 135 Ziff. 2 OR. Die Adhäsionsklage als Unterbrechungsgrund. Der im Strafverfahren formgerecht erhobene Zivilanspruch unterbricht die Verjährung, wenn er aus einem Ereignis hergeleitet wird, der Gegenstand einer Strafuntersuchung war (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 135 Ziff. 2 OR