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Regeste

Wehrsteuerpflichtiges Einkommen aus Liegenschaftenhandel (Art. 21 Abs. 1 lit. a WStB):
1. Begriff der Gewerbsmässigkeit (Erw. 3a).
2. Wann beabsichtigt ein Steuerpflichtiger ein Spekulationsgeschäft? (Erw. 3b).
3. Ist der Rahmen gewöhnlicher Vermögensverwaltung überschritten:
- bei Parzellierung des verkauften Gutes (Erw. 4a)?
- bei Beizug von Liegenschaftsvermittlern (Erw. 4b)?
- bei Inanspruchnahme bedeutender fremder Gelder (Erw. 4c)?