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Regeste

Arrestvollzug (Art. 275 SchKG).
Anzeige von Arrestbefehlen an Banken per Fernschreiber.
Das Betreibungsamt des Kantons Genf hat bei der kantonalen Aufsichtsbehörde um die Bewilligung nachgesucht, Banken von Arrestbefehlen per Fernschreiber in Kenntnis zu setzen. Die Aufsichtsbehörde hat in der Folge das Bundesgericht um Stellungnahme ersucht (Art. 15 SchKG).

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Referenzen

Artikel: Art. 275 SchKG, Art. 15 SchKG