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Regeste

Art. 172 und 264 Abs. 1 lit. c StPO, Art. 17 Abs. 3 BV, Art. 10 EMRK; Verbot der Beschlagnahme von Unterlagen aus dem Verkehr des Beschuldigten mit Medienschaffenden.
Das Beschlagnahmeverbot erfasst nicht nur Unterlagen, die sich beim Medienschaffenden befinden, sondern auch solche, die sich beim Beschuldigten oder bei Dritten befinden (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 172 und 264 Abs. 1 lit. c StPO, Art. 17 Abs. 3 BV, Art. 10 EMRK