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Regeste

Mietvertrag; Ausweisungsverfahren (Art. 274g OR); Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG).
Endentscheid im Ausweisungsverfahren (Art. 48 Abs. 1 OG). Wann richtet sich das Ausweisungsverfahren nach der bundesrechtlichen Verfahrensvorschrift von Art. 274g OR, wann nach kantonalem Recht (E. 2)?

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Referenzen

Artikel: Art. 274g OR, Art. 48 Abs. 1 OG