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Regeste

1. Verfolgungsverjährung. Prozessvoraussetzung oder materiellrechtlicher Strafaufhebungsgrund? (Frage offen gelassen) (Erw. 1a).
2. Art. 2 und 337 StGB. Grundsatz der Nichtrückwirkung des strengeren neuen Verjährungsrechts. Die strengere Verjährungsvorschrift des rev. Art. 52 AFG kann nicht unter Berufung auf Art. 106 VStrR angewendet werden (Erw. 1b).
3. Aus dem Offizial- und Legalitätsprinzip folgt nicht, dass die Verfolgung aller Schuldigen eine Prozessvoraussetzung sei und daher ein Angeklagter nicht verurteilt werden dürfe, wenn nicht alle weiteren vermutlich Schuldigen verfolgt werden (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 und 337 StGB, Art. 52 AFG, Art. 106 VStrR