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Regeste

Art. 36 Abs. 2 u. 4, Art. 26 Abs. 1 SVG; Nichtgewähren des Vortritts, Vertrauensgrundsatz.
Hängt die Beantwortung der Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsregel verletzt hat, davon ab, ob und inwieweit er sich auf das verkehrsgerechte Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen durfte, darf ihm die Berufung auf den Vertrauensgrundsatz nicht mit der Begründung abgeschnitten werden, er habe sich nicht verkehrskonform verhalten (Präzisierung der Rechtsprechung).
Auch der Wartepflichtige kann sich auf das Vertrauensprinzip berufen, wenn sich der Vortrittsberechtigte in einer für den Wartepflichtigen nicht vorhersehbaren Weise verkehrswidrig verhält (Bestätigung der Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 26 Abs. 1 SVG