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Regeste

Art. 4 BV; Vollstreckung ausländischer Zivilurteile; ordre public.
Verstoss gegen den schweizerischen ordre public, wenn im ausländischen Verfahren eine beim unzuständigen Gericht eingereichte Rechtsschrift weder von Amtes wegen an das zuständige Gericht weitergeleitet noch an den Absender retourniert wurde, obwohl sie noch innert Frist bei der richtigen Behörde hätte eingereicht werden können?

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV