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Regeste

Formelle Rechtsverweigerung
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Sprungrekurs (E. 1).
Eine Behörde begeht eine formelle Rechtsverweigerung, wenn sie nicht neu entscheidet, nachdem die Beschwerdeinstanz die Beschwerde gutgeheissen und die Akten zu weiteren Abklärungen zurückgewiesen hat; Anforderungen an die Begründung der Verfügung (E. 2).