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Regeste

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, EU- oder EFTA-Staatsangehörige.
Art. 5 Abs. 1 lit. a BewG: Prüfung der Voraussetzung des rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes in der Schweiz (E. 4.2 und 4.3).
Tragweite der in Art. 2 Abs. 2 BewV vorgesehenen Voraussetzung einer Aufenthaltsbewilligung (E. 4.4).
Im vorliegenden Fall kann die Beschwerdeführerin nicht als Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Sinne von Art. 23 Abs. 1 ZGB betrachtet werden (E. 4.5 und 4.6).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 lit. a BewG, Art. 2 Abs. 2 BewV, Art. 23 Abs. 1 ZGB