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Regeste

Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (SR 0.211.230.02); Anordnung der sofortigen Rückgabe des Kindes; Natur des Entscheids; Unzulässigkeit der Berufung.
Der Richter, der aufgrund des Übereinkommens über die sofortige Rückgabe des Kindes zu entscheiden hat, befindet weder über das Sorgerecht des ersuchenden Elternteils noch über dasjenige des Elternteils, der das Kind "entführt" hat.
Der Entscheid wird nicht im Rahmen einer Zivilrechtsstreitigkeit gefällt und kann nicht mit Berufung angefochten werden (E. 2b).