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Regeste

Art. 28, 303 und 173 ff. StGB; Umfang eines Strafantrags.
Ein Strafantrag wegen "falscher Anschuldigung StGB Art. 303" kann grundsätzlich auch einen solchen wegen Ehrverletzung mitumfassen (E. 2b); aus konkludentem Verhalten des Antragstellers kann sich aber ebenfalls ein Verzicht auf letzteren ergeben (E. 2b).

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Artikel: Art. 28, 303 und 173 ff. StGB