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Regeste

Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. Weisung zur Schadensdeckung.
Bestehen für den deliktischen Schaden Konkursverlustscheine, so schliesst Art. 265 Abs. 3 SchKG die Weisung zur Schadensdeckung zwar nicht schlechtweg aus. Doch muss der Strafrichter prüfen, ob und inwiefern seine Weisung im Einzelfall trotz der damit verbundenen Erschwerung der wirtschaftlichen Erholung den Täter besser von weiteren Verbrechen und Vergehen abzuhalten vermag als der Verzicht auf eine solche Weisung.

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB, Art. 265 Abs. 3 SchKG