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Regeste

Art. 276 ZGB, Kindesunterhalt; Art. 3 Abs. 2 lit. b PAVO, kantonale Richtlinien für die Festsetzung von Pflegegeldern.
Kosten für Kindesschutzmassnahmen einschliesslich Pflegeplatzkosten gehören zum Kindesunterhalt.
Die in Anwendung von Art. 3 Abs. 2 lit. b PAVO erlassenen kantonalen Pflegegeld-Richtlinien sind als Verwaltungsverordnungen zu qualifizieren. Eine Abweichung von den Richtlinien bedarf einer Begründung (E. 4-4.2.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 2 lit. b PAVO, Art. 276 ZGB