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Regeste

Art. 24sexies Abs. 5 BV, Art. 23b ff. NHG; Schutz der Moorlandschaften.
Begriff der Moorlandschaft (Art. 23b NHG; E. 2b/bb). Art. 24sexies Abs. 5 BV ist unmittelbar anwendbar (E. 3a/aa). Räumliche Abgrenzung der Moorlandschaft Rothenthurm (E. 3a/bb). Der vom Beschwerdeführer vorgenommene Umbau stellt keine zulässige Nutzung im Sinne von Art. 23d NHG dar (E. 3a/cc).
Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands: Gesetzliche Grundlage, Interessenabwägung, Verhältnismässigkeit (E. 4b, c).

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Referenzen

Artikel: Art. 24sexies Abs. 5 BV, Art. 23b ff. NHG, Art. 23d NHG