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Regeste

Recht auf Näherbau. Voraussetzungen (Art. 674 Abs. 3 inVerbindung mit Art. 685 Abs. 2 ZGB).
Für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs des Verletzten kommt es nicht auf dessen subjektive Verhältnisse an; vielmehr ist dafür das objektive Moment der äussern Erkennbarkeit der dem Nachbarrecht zuwiderlaufenden Baute entscheidend.

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Referenzen

Artikel: Art. 685 Abs. 2 ZGB