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Regeste

Entzug des Führerausweises wegen Konsums von Betäubungsmitteln.
Wie das Fahren in angetrunkenem Zustand kann auch das Führen eines Motorfahrzeuges nach dem Konsum von Betäubungsmitteln mit einem Warnungsentzug geahndet werden, wenn die Voraussetzungen eines Sicherungsentzugs nicht erfüllt sind. Es ist hingegen unzulässig, einen Warnungsentzug mit Verpflichtungen zu verbinden, die typischerweise mit einem Sicherungsentzug einherzugehen pflegen, wie zum Beispiel die Pflicht zur periodischen Vorlage von ärztlichen Zeugnissen, die bestätigen, dass der Betroffene keine Betäubungsmittel mehr konsumiert hat. Die zwei Typen des Führerausweisentzugs haben unterschiedliche Funktionen, und die Vollzugsmodalitäten können nicht miteinander kombiniert werden.