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Regeste

Übertragbare Personaldienstbarkeit (Art. 781 Abs. 2 ZGB); Wohnrecht.
Ein dem Wohnrecht entsprechendes, aber erbliches und übertragbares Benützungsrecht an einer Wohnung kann nicht in die Form einer übertragbaren Personaldienstbarkeit im Sinne von Art. 781 Abs. 2 ZGB gekleidet werden (E. 2).
Konversion der nichtigen Personaldienstbarkeit in ein Wohnrecht (E. 3) oder in ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer (E. 4)?

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Referenzen

Artikel: Art. 781 Abs. 2 ZGB