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Regeste

Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 8 Abs. 1 und 2 sowie Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 8 EMRK; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung.
Bestätigung der Rechtsprechung betreffend die gemischte Methode der Invaliditätsbemessung (E. 5).
Die gemischte Methode verletzt weder den Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 13 Abs. 1 BV und Art. 8 EMRK noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots gemäss Art. 8 BV (E. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 8 EMRK, Art. 28a Abs. 3 IVG, Art. 8 BV