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Regeste

Art. 251 Abs. 2 BStP; Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung.
Entscheide in Bundesstrafsachen sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen (E. 1c).
Art. 272 BStP; Verwaltungsstrafverfahren, verspätete Beschwerde.
Folgen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung; Frage offengelassen (E. 1c).
Art. 11 Abs. 3 VStrR; Ruhen der Verjährung.
Das Ruhen der Verjährung gemäss Art. 11 Abs. 3 VStrR während der Dauer eines Verfahrens über die Leistungspflicht gilt auch für die absolute Verjährungsfrist (E. 2).
Art. 48 Ziff. 2 StGB.
Bestimmung des Bussenbetrags (E. 3).
Art. 13 VStrR; Straflosigkeit bei Selbstanzeige.
Diese Bestimmung ist nur auf reuige Hinterzieher anwendbar, die sich aus eigenem Antrieb anzeigen (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 11 Abs. 3 VStrR, Art. 251 Abs. 2 BStP, Art. 272 BStP, Art. 48 Ziff. 2 StGB mehr...