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Regeste

Art. 21 UWG und Art. 2 AV; bewilligungspflichtige Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen.
Die öffentliche Ankündigung des Angebots von Waren zum halben Preis betrifft eine vorübergehende, vom Verkäufer sonst nicht gewährte Vergünstigung und bedarf daher einer vorgängigen Bewilligung.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 21 UWG, Art. 2 AV