Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 397 StGB, Art. 269 Abs. 1 und 273 Abs. 1 lit. b BStP; § 449 Ziff. 3 StPO/ZH.
Der Beschluss, der ein Wiederaufnahmebegehren des Verurteilten gestützt auf das kantonale Strafprozessrecht gutheisst, kann von der Anklagebehörde nicht mit eidgenössischer Nichtigkeitsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 397 StGB angefochten werden.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 397 StGB, § 449 Ziff. 3 StPO

Navigation

Neue Suche