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Regesto

Art. 270 cpv. 1 PP; accusatore pubblico del Cantone.
I prefetti (Statthalterämter) del cantone di Zurigo non sono legittimati a proporre ricorso per cassazione al Tribunale federale ove tale rimedio giuridico sia esperibile da parte della Procura pubblica.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 270 cpv. 1 PP