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Regeste

Art. 16 Abs. 1 AHVG: Begriff der Nachsteuerveranlagung. Unter Nachsteuerveranlagung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 AHVG ist nicht nur eine Veranlagung im bundesrechtlichen, sondern auch eine solche im kantonalen Nachsteuerverfahren zu verstehen.
Art. 23 Abs. 1, 2 und 3 AHVV: Beitragsfestsetzung aufgrund einer kantonalen Nachsteuerveranlagung. Voraussetzungen, unter denen für die Beitragsberechnung auf die rechtskräftige Veranlagung im kantonalen Nachsteuerverfahren abgestellt werden kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 1 AHVG, Art. 16 Abs. 1 Satz 2 AHVG, Art. 23 Abs. 1, 2 und 3 AHVV