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Regesto

Art. 52 LAVS: Responsabilitŕ del datore di lavoro.
Né dal messaggio del Consiglio federale concernente l'11a revisione dell'AVS, né dai lavori preparatori della LPGA emergono indicazioni per un cambiamento della consolidata prassi relativa all'art. 52 LAVS.

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Referenzen

Artikel: Art. 52 LAVS