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Regeste

Begriff des Skontos.
Ein vertraglich vereinbarter Skonto kann nur bei fristgemässer Zahlung abgezogen werden. Der Besteller, der seine Zahlung zurückhält, weil er die Rechnung des Unternehmers als übersetzt erachtet, verliert den Anspruch auf den Skontoabzug auch dann, wenn er begründeten Anlass hatte, an der Richtigkeit der Rechnung zu zweifeln.