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Regeste

Art. 28 ZGB; Klage der Angehörigen eines Verstorbenen, dem zum Zwecke einer Transplantation ein Organ entnommen worden war, wegen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen.
1. Art. 61 OR; Haftpflicht der Ärzte an öffentlichen Spitälern. Ist die Ausübung des Arztberufs an öffentlichen Spitälern hoheitliche Staatstätigkeit oder gewerbliche Verrichtung? (Erw. 2).
2. Sind die Beziehungen zwischen dem Kantonsspital Zürich und seinen Benützern öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich geregelt? (Erw. 3).
3. Unzulässigkeit der Feststellungsklage (Erw. 4).
4. Eine ohne Einholung der Zustimmung der Angehörigen des Spenders erfolgte Organentnahme stellt einen Eingriff in deren persönliche Verhältnisse dar (Erw. 5).
5. Ist die Persönlichkeitsverletzung unbefugt? Frage offen gelassen, da die Voraussetzungen für die Zusprechung einer Genugtuung jedenfalls nicht erfüllt sind (Erw. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 28 ZGB, Art. 61 OR