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Regeste

Art. 13 Abs. 4 VMWG; Überwälzung früherer Hypothekarzinsänderungen.
Nach Art. 13 Abs. 4 VMWG ist der Richter bei der Anwendung der Missbrauchsgesetzgebung nicht ermächtigt, die teilweise Rückerstattung früherer Mietzinse, die der Mieter bezahlt und nicht bestritten hat, durch Verrechnung oder Barzahlung anzuordnen.

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Artikel: Art. 13 Abs. 4 VMWG