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Regeste

Hilflosenentschädigung.
Die Umschreibung der schweren Hilflosigkeit in Art. 36 Abs. 1 IVV widerspricht Art. 43bis Abs. 1 AHVG nicht und ist daher für die Hilflosenentschädigung nach AHVG anwendbar.

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Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 1 IVV, Art. 43bis Abs. 1 AHVG