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Regeste

Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG.
- Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages. Berechnung der Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR (Erw. 2c und 3).
- Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber für die Dauer der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 336c Abs. 2 Satz 2 OR Arbeit anzubieten, wenn er für diese Zeit einen Lohnanspruch erheben will (Erw. 5 und 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG, Art. 336c Abs. 2 Satz 2 OR