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Regeste

Arbeitsvertrag; Verzicht auf Überstundenentschädigung.
Art. 321c Abs. 3 OR ist nur teilweise zwingend (E. 2). Jedoch kann der Arbeitnehmer nicht gültig auf eine Entschädigung für bereits geleistete Überstundenarbeit verzichten (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 321c Abs. 3 OR