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Regeste

Art. 13 IVG, Art. 2 Ziff. 174 und 177 GgV.
- Die in Rz. 235 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen (gültig ab 1. Januar 1979) enthaltene Umschreibung der "Apparateversorgung" gemäss Art. 2 Ziff. 174 und 177 GgV ist verordnungswidrig.
- Die Behandlung der bei einem minderjährigen Versicherten seit Geburt bestehenden falschen Zehenstellung mit einer Nachtschiene bzw. einem Innenschuh gilt als "Apparateversorgung" im Sinne von Art. 2 Ziff. 177 GgV.

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Ziff. 174 und 177 GgV, Art. 13 IVG, Art. 2 Ziff. 177 GgV