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Regeste

Art. 38 Abs. 1 UVG: Verschulden des Hinterlassenen.
Anspruch des überlebenden Ehegatten auf eine Rente der obligatorischen Unfallversicherung verneint im Falle einer Frau, welche des Totschlags (Art. 113 StGB) an ihrem Ehemann schuldig gesprochen worden ist.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 38 Abs. 1 UVG, Art. 113 StGB