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Regeste

Höchstgeschwindigkeit ausserorts
a) Art. 32 Abs. 5 SVG ermächtigt den Bundesrat, eine generelle Beschränkung der Geschwindigkeit ausserorts anzuordnen (Erw. 1 a-e).
b) Art. 1 BRB vom 10. Juli 1972 über die versuchsweise Einführung einer Höchstgeschwindigkeit ausserorts hält sich im Rahmen des Art. 32 Abs. 5 SVG (Erw. 1 f).
2. Bedingter Strafvollzug
a) Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Unterschiedlicher Entscheid über die Gewährung und über den Widerruf des bedingten Strafvollzugs wegen unterschiedlichen Grundlagen der Voraussage (Erw. 3).
b) Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. Weisung, während drei Jahren kein Motorfahrzeug zu führen (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32 Abs. 5 SVG, Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB