Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 397d ZGB, Art. 44 lit. f OG; fürsorgerische Freiheitsentziehung.
Der richterlichen Beurteilung sind nur die Freiheit entziehende oder beschränkende Massnahmen zugänglich, nicht aber behördliche Entscheide, die eine solche Massnahme aufheben.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 397d ZGB, Art. 44 lit. f OG