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Regeste

Art. 1 und 6 des Bundesgesetzes zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen, Art. 2 lit. d MSchG, Art. 6ter und 6quinquies PVUe; Schutzverweigerung gegenüber einer international registrierten Marke.
Die grafisch ausgestaltete Marke UNOX übernimmt das Sigel UNO der Organisation der Vereinten Nationen in erkennbarer Weise. Ihr ist damit der Schutz in der Schweiz unabhängig davon zu verweigern, ob eine Verwechslungsgefahr besteht (E. 2 und 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 lit. d MSchG, Art. 6ter und 6quinquies PVUe