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Regeste

Rückforderung einer irrtümlich ausgerichteten Rente (Art. 47 Abs. 1 AHVG). Der Grundsatz des Vertrauensschutzes tritt gegenüber einer zwingend und unmittelbar aus dem Gesetz sich ergebenden Sonderregelung zurück (Erw. 4).
Einjährige Verjährungsfrist des Art. 47 Abs. 2 AHVG. Auslegung des gesetzlichen Ausdrucks "Kenntnis erhalten" (Erw. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 47 Abs. 2 AHVG