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Regeste

Art. 185 Ziff. 2 StGB; qualifizierte Geiselnahme; Drohung, das Opfer zu töten; Einsatz einer ungeladenen Pistole.
Objektive Voraussetzung der Qualifikation aufgrund der Umstände bejaht bei einer Geiselnahme, bei welcher der Täter die Geisel in Anwesenheit der Polizei mit einer ungeladenen Pistole bedroht hat (E. 1c; Konkretisierung der mit BGE 121 IV 178 begründeten Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 121 IV 178

Artikel: Art. 185 Ziff. 2 StGB