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Regeste

Auslieferung.
Ist vorfrageweise eidgenössisches Strafrecht anzuwenden, so weicht der Staatsgerichtshof in der Regel nicht von der Rechtsprechung des Kassationshofs des Bundesgerichts ab.
Begriff der gewerbsmässigen Abtreibung (Art. 119 Ziff. 3 StGB).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 119 Ziff. 3 StGB